Anforderungen an seriöse Arbeitsmarktdienstleister

Warum im Arbeitsmarkt besonders hohe Anforderungen gelten

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Qualitätsmanagement ist nicht erst seit gestern ein Wettbewerbsargument. Das gilt auch im Arbeitsmarkt. Für Arbeitsmarktdienstleister gelten unserer Auffassung nach aber besonders hohe Anforderungen, die wir hier zusammenfassen:

  • Sitz und Impressum: Daß eine Webseite ein ordnungsgemäßes Impressum haben sollte, ist selbstverständlich. Ist die Betreibergebsellschaft eine Limited (Ltd.) oder hat sie nur einen Sitz im Ausland, so kann dies mögliche Haftungsansprüche einschränken oder deren Durchsetzung unmöglich machen.
  • Offenlegung: Art und Umfang der angebotenen Arbeit sollen klar ersichtlich sein. Ist nur von „einer Geschäftsidee“ die Rede ohne daß zu erkennen ist, um was genau es sich handelt, liegt fast sicher ein unseriöses Pyramidenspiel vor.
  • Kosten: Die Leistungen von Arbeitsmarktdienstleistern müssen jedenfalls bei der Jobvermittlung für die Arbeitsuchenden kostenlos sein. Muß der Arbeitsuchende etwas bezahlen, insbesondere vorweg Geld hinterlegen, so ist dies ein starkes Indiz für eine unseriöse Geschäftstätigkeit.
  • Anschaffungen: Es versteht sich von selbst, daß Bewerbungen Geld kosten. Ein Jobdienstleister kann diese Kosten in der Regel nicht übernehmen. Werden aber Anschaffungen als Voraussetzungen verlangt, muß der Jobsuchende beispielsweise Bücher oder Software verpflichtend erwerben, um vermittelt zu werden, so ist dies mit Sicherheit keine faire Geschäftspraktik.
  • Datenschutz: Viele Arbeitsmarktdienstleister bieten Vermittlungsleistungen an. Dies umfaßt oft auch die Hinterlegung von persönlichen Daten wie Lebensläufen und Zeugnissen auf den Servern des Anbieters. Da solche Daten sich prinzipiell auch für Identitätsdiebstahl eignen, sind die Anforderungen an den Datenschutz besonders hoch.
  • Kooperationen: Arbeitet eine Jobbörse mit externen Partnern zusammen, so sollte dies ersichtlich sein. Das gilt insbesondere, wenn der externe Partner die Jobbörse durch Finanzierung trägt oder weltanschaulich gebunden ist, z.B. eine Öko-Organisation ist. Der Jobsuchende weiß sonst nicht, auf was er sich bei einer Bewertung oder einer Einstellung wirklich einläßt. Solche Beherrschungsverhältnisse sollten auf der Seite offengelegt werden.
  • Scientology: Wir betrachten von Scientology betriebene Arbeitsvermittlungen und vergleichbare Dienstleistungen als nicht empfehlenswert und entfernen sie aus der Liste, wenn wir Kenntnis davon erlangen.

Wichtige Hinweise für Jobsucher:

  • Sitz und Impressum: Überprüfen Sie diese Angaben!
  • Offenlegung: Lesen Sie Inserate sorgfältig, auch wenn sie genau das zu sein scheinen, was Sie suchen!
  • Finanzielle Seite: Prüfen Sie die Angaben und ggfs. den Vertrag darauf ab, ob Sie etwas für Ihre Vermittlung bezahlen müssen oder Anschaffungen verlangt werden!
  • Datenschutz: Prüfen Sie die Datenschutzerklärung der Webseite ganz genau!
  • Kooperationen: Suchen Sie nach einer Seite wie „über uns“ oder „wer wir sind“!
  • Erfahrungen: Googeln Sie nach der Webseite und nach ihrem Betreiber! Versuchen Sie, Erfahrungsberichte zu finden, denn nichts ist so ehrlich wie die Mundpropaganda!

Viele Jobsucher machen zudem den Fehler, nur ihre potentiellen Arbeitgeber zu googeln, nicht aber sich selbst. Das aber kann ein großer Fehler sein, denn viele Leute gehen mit ihren persönlichen Daten sehr sorglos um. Dann stehen oft intime oder peinliche Details offen für jedermann zu sehen im Netz – aber das Internet vergißt nicht. Finden potentielle Arbeitgeber aber auf Anhieb Details zum Liebesleben des Bewerbers, oder Episoden aus dessen Vergangenheit, die im Lebenslauf fehlen, so wirkt sich das ungünstig auf spätere Beschäftigungschancen aus.

Torsten

Ich bin Autor, Berater, Redakteur und Betriebswirt. Ich führe die Webseite von Harry Zingel mit bestem Wissen und Gewissen weiter.

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