BGH Urteil Rentenversicherung: So sparen Sie bares Geld!

Viele Kunden sind mit ihrer privaten Rentenversicherung unzufrieden. Die Gründe hierfür sind vielfältig, liegen aber vor allem in steigenden Kosten bei gleichzeitig schlechter Zinslage. Durch ein entscheidendes BGH Urteil zur Rentenversicherung können Sie Ihre Police nun ohne Verluste – oft sogar mit Gewinn – auflösen. Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die vor allem in privaten Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 zu finden sind.

BGH Urteil zur Rentenversicherung: Was steckt dahinter?

In seinem BGH Urteil zur Rentenversicherung (07.05.2014, Az. IV ZR 76/11) hat sich der Bundesgerichtshof umfassend zum Widerruf von Versicherungsverträgen geäußert. Ein Versicherungsnehmer wollte seine Police, bei der eine Widerrufsfrist von einem Monat vereinbart wurde, viele Jahre später rückabwickeln. Dazu widerrief er seine Vertragserklärung gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherer lehnte den Widerruf mit der Begründung, die Frist sei abgelaufen, ab.

Der BGH gab dem Versicherungsnehmer am Ende Recht. Denn der Versicherer hatte den Kunden zwar über das Widerrufsrecht belehrt, diese Belehrung entsprach aber nicht den gesetzlichen Anforderungen. Nach den Vorgaben des VVG muss eine Widerrufsbelehrung klar und deutlich, vollständig, gut erkennbar und rechtlich korrekt sein. Fehler, etwa zum Beginn der Widerrufsfrist, führen dazu, dass die Belehrung insgesamt unwirksam ist.

Im BGH Urteil zur Rentenversicherung stellte das Gericht dabei klar: Ohne wirksame Belehrung kann die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden. Kundinnen und Kunden, die den Fehler bemerken, haben in der Folge ein „ewiges Widerrufsrecht“. Sie können den Vertrag auch noch Jahre und Jahrzehnte nach seinem Abschluss widerrufen.

Kündigung: Durch das BGH Urteil zur Rentenversicherung meist unrentabel!

Grundsätzlich können Sie Ihre private Rentenversicherung auch kündigen und erhalten in der Folge den Rückkaufswert ausgezahlt. Die Kündigung ist aber regelmäßig keine rentable Option – vor allem vor dem Hintergrund des BGH Urteils zur Rentenversicherung. Denn der Rückkaufswert wird nach der folgenden Formel berechnet:

Summe der eingezahlten Beiträge – Risikoanteile (BU-Schutz etc.) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag

Die Stornopauschale stellt dabei eine Kündigungsgebühr dar, deren Höhe der Versicherer im Vertrag grundsätzlich selbst festlegen kann. Sie mindert den ohnehin niedrigen Rückkaufswert weiter, denn die Abschluss- und Verwaltungskosten übersteigen meist die bis zur Kündigung erzielten Renditen. Damit wird der Rückkauf der Police insgesamt zum Verlustgeschäft für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer.

Bevor Sie sich also für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie Ihren Vertrag auf die Anwendbarkeit des BGH Urteils zur Rentenversicherung prüfen lassen. Mitunter winken Ihnen hier erhebliche Gewinne!

Nutzen Sie das BGH Urteil zur Rentenversicherung für den ewigen Widerruf!

Machen auch Sie den „ewigen Widerruf“, der vor allem Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 betrifft, geltend. Erfahrene Anwälte wenden das BGH Urteil zur Rentenversicherung auf Ihre Police an, prüfen die mögliche Auszahlung und erklären anschließend den Widerruf gegenüber dem Versicherer. Die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass Sie unter anderem mit folgenden Vorteilen gegenüber der Kündigung rechnen können:

  • Der Versicherer hat Ihre Beiträge ohne Rechtsgrundlage einbehalten. Sie lösen den Vertrag durch den Widerruf rückwirkend auf und erhalten alle eingezahlten Prämien wieder ausgezahlt
  • Der Widerruf wird sofort wirksam: Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten
  • Sie haben Anspruch auf Erstattung von Abschluss- und Verwaltungskosten. Haben Sie die Rentenversicherung bereits gekündigt, erhalten Sie durch einen anschließenden Widerruf auch die Stornogebühren zurück
  • Der Versicherer muss alle Überschussanteile sowie die Zinsen auszahlen. Er darf keine Abzüge vornehmen und muss gegebenenfalls sogar Verzugszinsen entrichten

Im Ergebnis führt das BGH Urteil zur Rentenversicherung dazu, dass Sie eine Auszahlung erhalten können, die mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

Harry

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